Wir unterstützen Sie als Arbeitsuchenden regional und bundesweit kostenlos bei der Jobsuche. Dazu benötigen Sie zur kostenlosen Vermittlung einen Vermittlungsgutschein. Diesen beantragen Sie bei Bezug von ALG I nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, beziehen Sie ALG II wird der Vermittlungsgutschein auf Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter ausgestellt. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei Bezug von ALG I ein Rechtsanspruch besteht, bei Bezug von ALG II nicht! Ab 01. April 2012 gibt es eine grundlegende Gesetzesänderung zum Gutscheinverfahren. Der dann eingeführte "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein" kann als Ermessensleistung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit ausgegeben werden, der Rechtsanspruch entsteht aber weiterhin erst nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 3 Monaten und kann im Fall erfolgloser Vermittlungsbemühungen nach diesem Zeitraum neu beantragt werden. Damit wir unsere Vergütung erhalten, müssen wir Sie in eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung mit mindestens 15 Stunden Wochenarbeitszeit vermitteln. Eine Berufsgruppenbeschränkung gibt es (ausser dem Einzelhandel) bei entsprechend zu besetzenden Stellen nicht. Jedoch liegt der Kern unserer Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Handwerk, Güterfernverkehr, Baugewerbe und Gesundheitswesen. Wir erhalten unser Honorar nur dann, wenn wir Sie erfolgreich und langfristig vermitteln können. Daher können Sie sich auf unsere intensiven Bemühungen verlassen!
Für Ihre Profilierung führen wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Sie bewerben sich praktisch bei uns und nicht direkt in den Unternehmen. Den Rest übernehmen wir für Sie. Dabei spielen unsere guten Kontakte zu den verschiedensten Unternehmen eine wesentliche Rolle.
Zu unserem Gesprächstermin bringen sie bitte folgende Unterlagen vollständig mit:
- tabellarischer Lebenslauf
- ein aktuelles Bewerbungsfoto
- Kopie der Zertifikate vorhandener Berufsausbildungen
- Kopie der Referenzen (wenn vorhanden)
- Kopie der Zertifikate über Weiterbildungen (wenn vorhanden)
- Kopie des gültigen Vermittlungsgutscheins
- Bewerbungsschreiben direkt an uns sind nicht erforderlich
Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie der Besitz eines Führerscheins und Pkw. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider nicht bearbeitet werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Sollten wir ein für Sie passendes Stellenangebot haben und Ihr Profil den Anforderungen des Arbeitgebers entspricht, werden wir Sie direkt im entsprechenden Unternehmen bewerben. Haben wir momentan kein Stellenangebot für Sie nehmen wir Ihr Profil in unsere Bewerberdatenbank auf. So können wir schnell und flexibel auf neue Stellenangebote reagieren. Selbstverständlich werden Ihre Wünsche betreffs der Region der zukünftigen Arbeitsstätte sowie Ihre Gehaltsvorstellung berücksichtigt und gegebenenfalls aktualisiert. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Dazu sind wir verpflichtet!
Noch ein wichtiger Hinweis: Aus Gründen der Honorar-Absicherung ist für jeden Bewerber der Besitz eines gültigen Vermittlungsgutscheins von Vorteil, alternativ kann im Einzelfall mit Bewerbern ohne Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein ein Honorarvertrag geschlossen werden. Aus rechtlichen Gründen und zur Absicherung unserer Forderung erfolgt durch uns eine Bonitätsprüfung bei entsprechenden Auskunfteien wie SCHUFA etc. Die jeweiligen Arbeitgeber können auf deren Wunsch nicht mit Honorarforderungen belastet werden. Sollte ein Arbeitgeber das Vermittlungshonorar übernehmen wollen wird dieser Umstand im entsprechenden Stellenangebot verzeichnet.